Informationen für die Abrechnung 2015
Für das Jahr 2015 liegen nun die Daten des Statistischen Bundesamtes vollständig vor.
Die Ölpreisentwicklung ist seit 2014 rückläufig. Hier die veröffentlichte Statistik. Auf der Seite 31 sind dort die für die Ermittlung der Preisobergrenze erforderlichen Werte zu finden.
Gemäß Preisdeckel aus §4 des Wärmeliefervertrages ergibt sich daraus ein Gutschriftbetrag, da der daraus resultierende Wärmepreis für 2015 niedriger ausgefallen ist, als der mit 10,00 ct/kWh berechnete Betrag. Der Wärmpreis gemäß Preisdeckel bemisst sich wie folgt:
WPmax = BKHEL / HHEL x FHEL x Vmax
WPmax: Maximaler Wärmepreis für aktuellen Bezugszeitraum
BKHEL: Brennstoffkosten Heizöl aktueller Bezugszeitraum = 48,79 €/hl
HHEL: Heizwert Heizöl = 10 kWh/l
FHEL: Faktor Wärmegestehung/Brennstoffkosten für Heizöl = 1,4
Vmax: max 90 % Gesamtkosten Wärmegestehung Heizöl = 0,9
WPmax = 48,79 €/hl / 10 kWh/l x 1,4 x 0,9 = 0,0732 € / kWh
Hier noch der Link zum Statischen Bundesamt, wo man mit mit einiger Mühe die Werte ebenfalls findet: www.destatis.de (Jahresdurchschnitt für 2015, Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte, Leichtes Heizöl, Standort Deutschland, bei Lieferung in Tankkraftwagen an Verbraucher, 40-50 hl pro Auftrag, frei Verbraucher, zzl. MwSt.).